Test "Leben in Deutschland"
Fragenkatalog zur Testvorbereitung

   
 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter oet.bamf.de veröffentlichten Webseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge:

  • Interaktiver Fragenkatalog Einbürgerungstest
  • Interaktiver Musterfragebogen Einbürgerungstest
  • Interaktiver Fragenkatalog zum Test "Leben in Deutschland"
  • Interaktiver Musterfragebogen zum Test "Leben in Deutschland"

Als öffentliche Stelle im Sinne der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webauftritte und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Jahr 2021 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise vereinbar. Die nachstehendend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Die verwendeten Grafiken und Objekte sind nicht mit Alternativtexten versehen (9.1.1.1b)
  • Die Überschriften sind nicht mit HTML-Strukturelementen ausgezeichnet (9.1.3.1a).
  • Es werden keine HTML-Strukturelemente für die Auszeichnung von Listen verwendet (9.1.3.1b ).
  • Teilweise fehlen Spaltenüberschriften zur Orientierung (9.1.3.1e).
  • Es bestehen Mängel bei der Verknüpfung von Beschriftungen mit den zugeordneten Eingabefeldern (9.1.3.1.h).
  • Automatisch abgespielte Töne sind nicht abschaltbar (9.1.4.2a).
  • Für die Darstellung von Schriften werden teilweise Grafiken verwendet (9.1.4.5a).
  • Es bestehen Mängel bei der Darstellung von Seiten-Inhalten. Schaltflächen sind nach dem Hereinzoomen nicht mehr anklickbar (9.1.4.10a ).
  • Teilweise unterscheiden sich die Dokumententitel auf verschiedenen Seiten nicht und geben somit nicht den Inhalt der individuellen Seiten wieder (9.2.4.2a).
  • Das Ziel oder der Zweck des Links geht nicht immer aus dem Linktext hervor (9.2.4.4a).
  • Teilweise können Eingaben von Nutzenden auf Formularen zu unerwarteten Kontext-Änderungen führen (9.3.2.2a).
  • Es bestehen Mängel bei der Auszeichnung von erzeugten Statusmeldungen, die Rückmeldung über das Ergebnis einer Interaktion geben. Für das verwendete Farbschema bei erzeugten Statusmeldungen wird keine Erklärung ausgegeben (9.4.1.3a).

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind im Jahr 2025 geplant:

Die o.g. Webseite wird neu erstellt und vor Einstellung nach BITV 2.0 getestet.

Von der barrierefreien Gestaltung nach § 12a Absatz 6 BGG wird abgesehen. Die Beseitigung der Barrieren ist unverhältnismäßig, da sich bereits eine neue barrierefreie Anwendung in der Entwicklung befindet.

 

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 08.07.2024 erstellt und zuletzt am 02.04.2025 aktualisiert.

 

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

beschwerde-barrierefreiheit@bamf.bund.de

 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle per:

Telefon: +49 – (0)30 18 527-2805
Fax: +49 -(0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

   

     
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