Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Jahr 2021 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise vereinbar. Die nachstehendend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Die verwendeten Grafiken und Objekte sind nicht mit Alternativtexten versehen (9.1.1.1b)
- Die Überschriften sind nicht mit HTML-Strukturelementen ausgezeichnet (9.1.3.1a).
- Es werden keine HTML-Strukturelemente für die Auszeichnung von Listen verwendet (9.1.3.1b ).
- Teilweise fehlen Spaltenüberschriften zur Orientierung (9.1.3.1e).
- Es bestehen Mängel bei der Verknüpfung von Beschriftungen mit den zugeordneten Eingabefeldern (9.1.3.1.h).
- Automatisch abgespielte Töne sind nicht abschaltbar (9.1.4.2a).
- Für die Darstellung von Schriften werden teilweise Grafiken verwendet (9.1.4.5a).
- Es bestehen Mängel bei der Darstellung von Seiten-Inhalten. Schaltflächen sind nach dem Hereinzoomen nicht mehr anklickbar (9.1.4.10a ).
- Teilweise unterscheiden sich die Dokumententitel auf verschiedenen Seiten nicht und geben somit nicht den Inhalt der individuellen Seiten wieder (9.2.4.2a).
- Das Ziel oder der Zweck des Links geht nicht immer aus dem Linktext hervor (9.2.4.4a).
- Teilweise können Eingaben von Nutzenden auf Formularen zu unerwarteten Kontext-Änderungen führen (9.3.2.2a).
- Es bestehen Mängel bei der Auszeichnung von erzeugten Statusmeldungen, die Rückmeldung über das Ergebnis einer Interaktion geben. Für das verwendete Farbschema bei erzeugten Statusmeldungen wird keine Erklärung ausgegeben (9.4.1.3a).
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind bis Ende 2024 geplant:
Die o.g. Webseite wird neu erstellt und vor Einstellung nach BITV 2.0 getestet.
Von der barrierefreien Gestaltung nach § 12a Absatz 6 BGG wird abgesehen. Die Beseitigung der Barrieren ist unverhältnismäßig, da sich bereits eine neue barrierefreie Anwendung
in der Entwicklung befindet. |