Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter
www.schlichtungsstelle-bgg.de
einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle per:
Telefon: +49 – (0)30 18 527-2805
Fax: +49 -(0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
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